Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: Memorize
Upstream-Contact: https://github.com/sugarlabs/memorize-activity/issues
Source: https://download.sugarlabs.org/sources/honey/Memorize/
 https://github.com/sugarlabs/memorize-activity

Files: *
Copyright:
  2009       Aleksey Lim
  2012       Gonzalo Odiard <gonzalo@laptop.org>
  2013       Ignacio Rodriguez
  2006-2008  One Laptop Per Child
  2006       Red Hat, Inc
  2009       Simon Schampijer
  2014       Sugar Labs
License-Grant:
 This program is free software;
 you can redistribute it and/or modify it
 under the terms of the GNU General Public License
 as published by the Free Software Foundation;
 either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
License: GPL-2+

Files: speak/eye.py
 speak/face.py
 speak/mouth.py
 speak/voice.py
Copyright:
  2007  Arjun Sarwal <arjun@laptop.org>
  2008  Joshua Minor
License-Grant:
 Speak.activity is free software:
 you can redistribute it and/or modify it
 under the terms of the GNU General Public License
 as published by the Free Software Foundation,
 either version 3 of the License, or (at your option) any later version.
License: GPL-3+

Files: demos/sounds.zip
Copyright:
  2005  Clngre
  2006  Martin Möller
License-Grant:
 The guitar pictures are distributed
 under the Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0 Germany License
 since they derive of the following work:
 .
  guitar:
    creator: Martin Moeller
       name: Classical_Guitar_two_views
    licence: Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0 Germany License
             (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/)
       link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Classical_Guitar_two_views.jpg
 .
 The drumkit pictures are distributed
 under the GNU Free Documentation License
 since they derive of the following work:
 .
  drumkit:
    creator: Clngre
       name: Illustration of a drum kit for "drum kit component"
    licence: GNU-Lizenz für freie Dokumentation
             (http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:GNU_Free_Documentation_License)
   found at: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Drum_kit_illustration_template.png
License: CC-BY-SA-2.0~Germany and GFDL-NIV-1.2+
Reference: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Drum_kit_illustration_template.png
Comment:
 Copyright holders and coverage years assumed
 to correspond with creators and creation dates.
 .
 Coverage years, spelling of one creator, and GFDL licensing details
 was found at referenced Wikipedia pages.

Files: debian/*
Copyright:
  2008-2010,2015-2021, 2024  Jonas Smedegaard <dr@jones.dk>
  2010                       Kandarp Kaushik <kandarp@seeta.in>
License-Grant:
 This packaging is free software;
 you can redistribute it and/or modify it
 under the terms of the GNU General Public License
 as published by the Free Software Foundation;
 either version 3, or (at your option) any later version.
License: GPL-3+
Reference: debian/copyright

License: GPL-2+
Reference: /usr/share/common-licenses/GPL-2

License: GPL-3+
Reference: /usr/share/common-licenses/GPL-3

License: GFDL-NIV-1.2+
Reference: /usr/share/common-licenses/GFDL-1.2

License: CC-BY-SA-2.0~Germany
 Lizenzvertrag
 .
 DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
 (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE
 COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG
 GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER
 EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
 .
 DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN
 DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
 RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER
 BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT
 DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
 .
 1. Definitionen
 .
  a. Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere
     Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige
     Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als
     Bearbeitung angesehen.
  b. Unter den „Lizenzelementen“ werden die folgenden
     Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt
     und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt werden:
     „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen
     Bedingungen“.
  c. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person
     verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser
     Lizenz anbietet.
  d. Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
     anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl
     oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung
     ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente
     systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe
     elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind
     (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser
     Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
  e. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche oder juristische Person
     gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt
     und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das
     Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des
     Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten
     Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
  f. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  das Werk oder Sammelwerk oder
     das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den
     Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
  g. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das
     Werk geschaffen hat.
  h. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem
     anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk
     verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem
     nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
     Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
     eines ausübenden Künstlers.
  i. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung
     verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
     wird.
 .
 2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse
 unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem
 Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
 Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
 .
 3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt
 Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich
 (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts)
 unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der
 folgenden Art und Weise zu nutzen:
 .
  a. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten,
     insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
  b. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich
     wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen und
     vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch
     Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und
     öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
  c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen,
     Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und
     b. genannten Umfang zu verwerten;
  d. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise
     umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem
     in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;
 .
 Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten
 ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht,
 solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch
 erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten
 wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien
 und auf andere Dateiformate umfasst.
 .
 4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3
 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
 .
  a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den
     Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder
     öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die
     vollständige Internetadresse in Form des
     Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie
     den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
     wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
     fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie
     gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den
     Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise
     unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss
     hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen
     Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des
     Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den
     Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten
     Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand
     einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber
     nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz
     gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie -
     soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers
     oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen
     Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den
     Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel
     ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der
     Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
     dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben
     Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons
     iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz
     enthält (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter
     gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder
     öffentlich wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die
     Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI)
     dieser Lizenz oder einer anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz
     beschriebenen Art beifügen, wenn Sie die Bearbeitung
     vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen
     keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die
     Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
     ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise unverändert
     lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.
     Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzmaßnahmen
     versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer
     Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im
     Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für
     eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern
     aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser
     Lizenz gemacht wird.
  c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein
     Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
     müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand
     unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft
     in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form
     anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein
     solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen,
     wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des
     Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
     vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
     Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
     Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber
     angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese
     Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die
     Lizenzinformationen zu dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung
     ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der
     Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B.
     „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder
     „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher
     Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei
     einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der
     Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger
     Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere
     Rechtsinhaber.
  d. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender
     Weise
  e. ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche
     Grenze in
  f. den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler,
     deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren
     Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein
     Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus
     beeinträchtigt wird.
 .
 5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht
     anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine
     Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass
     Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art,
     insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des
     Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der
     Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur
     Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart,
     oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den
     gesetzlichen Vorschriften.
 .
 6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet
     Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 .
 7. Vertragsende
 .
  a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte
     enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen
     durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen
     eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen
     Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter,
     vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen
     erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7
     und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
  b. Unter den oben genannten Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf
     unbegrenzte Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält
     sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter
     anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
     Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche
     Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder
     anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist
     oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter
     den oben genannten Voraussetzungen endet.
 .
 8. Schlussbestimmungen
 .
  a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen,
     verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem
     Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben
     Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt
     hat.
  b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten
     oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber
     eine Lizenz für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben
     Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt
     hat.
  c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so
     wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht
     berührt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
     Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten
     Zweck am nächsten kommt.
  d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung
     dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung
     zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche
     Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden
     oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
  e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen
     den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es
     gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen
     Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist
     an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner
     Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht
     ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem
     Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
  f. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik
     Deutschland Anwendung.